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Als ein Ergebnis der Hartz IV-Verhandlungen vom Februar 2011 im Vermittlungsausschuß des Deutschen Bundestages : Mindestlöhne für 1,2 Millionen Beschäftigte, in der Zeitarbeit, im Sicherheitsgewerbe und in der Weiterbildungsbranche erreicht. Dem muß der Bundestag noch zustimmen.


Der vogtländische SPD-Bundestagskandidat für die Wahl am 27. September 2009 hält die Einführung eines gesetzlichen MIndestlohnes in Deutschland als eine der wichtigsten Aufgaben der Politik der nächsten Zeit. Das fordert die soziale Gerechtigkeit. Auch deutsche Unternehmen jeder Art können ihren Leuten eine Lohnuntergrenze zahlen - vorgeschlagen sind 7,50 Euro/Stunde - ohne wirtschaftlich in Schwierigkeiten zu kommen. Wer anderes sagt und sich gegen die Einführung eined deutschen Mindestlohnes ausspricht, sollte keine Wählerstimme erhalten!


Lohnuntergrenzen in 14 EU-Staaten in diesem Jahr angehoben

Düsseldorf. Auch in der Wirtschaftskrise sind die gesetzlichen Mindestlöhne in Europa leicht gestiegen. Mittlerweile liege die für alle Arbeitnehmer verbindliche Lohnuntergrenze meistens über 8,40 Euro, teilte die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung gestern mit. Spitzenreiter ist ihrer Analyse zufolge Luxemburg mit 9,73 Euro.
Derzeit gelten in 20 der 27 EU-Länder gesetzliche Mindestlöhne, in 14 Ländern wurden sie in diesem Jahr erhöht. Deutschland, Dänemark, Schweden, Finnland, Österreich, Italien und Zypern haben keine solchen Lohnuntergrenzen. Die meisten dieser Staaten hätten aber Regelungen, die eine hohe Tarifbindung sichern und ein System tariflicher Mindestlöhne ermöglichten, hieß es. In Deutschland gelten nur in einigen Branchen allgemeine Lohnuntergrenzen.      (epd/zr, Freie Presse, 27. August 2009)


Gewinner des Plakatwettbewerbs stehen fest

Die Gewinner des von Rolf Schwanitz durchgeführten Plakatwettbewerbs für einen gesetzlichen Mindestlohn stehen fest. Die Jury - Rolf Schwanitz, Dr. Lutz Behrens und Andy Darby - hat den 1. Preis an Mathias Kober aus Plauen vergeben. Der 2. Preis geht nach Hamm in Westfalen, während der Gewinner des 3. Preises aus Oelsnitz kommt. Der Wettbewerbsbeitrag des Siegers setzt nach Auffassung der Jury das Thema des Plakatwettbewerbs - Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns - besonders kreativ um. (Quelle: www.rolf-schwanitz.de )



Anlässlich des Treffens zwischen dem SPD-Kanzlerkandidaten und dem
ver.di-Bundesvorstand erklären Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier und der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske

In den letzten Jahren ist die Schere zwischen hohen und geringen Einkommen auseinander gegangen. Das ist nicht nur ungerecht, sondern es schadet auch der wirtschaftlichen Entwicklung. Wir brauchen daher eine gerechtere Einkommensverteilung. Da sind in erster Linie die Tarifparteien in der Pflicht. Um zu verhindern, dass immer mehr Beschäftigte immer weniger verdienen, während gleichzeitig die Spitzeneinkommen in maßlose Höhen steigen, ist aber auch staatliches Handeln erforderlich. 

Mindestlöhne: Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist novelliert und sein Geltungsbereich erweitert. Dadurch haben viele Beschäftigte künftig Anspruch auf einen branchenbezogenen Mindestlohn. Das reicht aber nicht aus: Unser gemeinsames Ziel bleibt ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn.

Begrenzung von Managergehältern: Die Bundesregierung hat erste Maßnahmen eingeleitet, um Managergehälter zu begrenzen. Wir setzen uns darüber hinaus dafür ein, die steuerliche Absetzbarkeit von Vorstandsvergütungen und -abfindungen zu begrenzen. Im Aktiengesetz soll festgelegt werden, dass Unternehmen auch dem Wohl der Allgemeinheit und dem ihrer Arbeitnehmer verpflichtet sind.                              (6. April 2009)


Frauen verdienen in Deutschland durchschnittlich 23 Prozent weniger als Männer - die Lohnschere geht hier noch über 5 Prozent weiter auf als im EU-Durchschnitt (17,4 Prozent). 70 Prozent der Beschäftigten im Niedriglohnbereich sind weiblich. Bei gleicher Ausbildung, gleichem Alter und gleichem Beruf bekommen Frauen im selben Betrieb im Schnitt 12 Prozent weniger Lohn als ihre männlichen Kollegen.
Das fordert die SPD: Freiwillige Vereinbarungen und Appelle bewirken wenig - das zeigen die Beispiele Nichtraucherschutz, Kennzeichnung von Lebensmitteln, etc. Die SPD will gleichen Lohn für gleiche Arbeit! Dafür brauchen wir gesetzliche Regeln. Wir werden dafür sorgen, dass sich die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen schließt. Der Mindestlohn hilft dabei, weil viele Frauen immer noch in gering bezahlten Bereichen arbeiten.                                                                        (2.April 2009)


Faire Löhne für weitere 1,7 Millionen Beschäftigte

Am 22. Januar hat der Bundestag das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und das Mindestarbeitsbedingungengesetz beschlossen. Damit ist der Weg für eine möglichst flächendeckende Einführung von Mindestlöhnen frei. Mit dem Entsendegesetz können tariflich vereinbarte Mindestlöhne in Branchen mit hoher Tarifbindung über 50% auf die gesamte Branche erstreckt werden. Mit dem Mindestarbeitsbedingungengesetz können in den anderen Branchen Mindestlöhne festgelegt werden.

Mit dem Beschluss werden zunächst sechs weitere Branchen in das Entsendegesetz aufgenommen: die Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen, die Pflegebranche, die industriellen Großwäschereien, das Wach- und Sicherheitsgewerbe, die Abfallwirtschaft und die Bergbauspezialdienste. Nach Zustimmung des Bundesrates können dort geltende Mindestlohntarifverträge auf die jeweilige Branche erstreckt werden. Sie gelten dann für alle Arbeitgeber und für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Für die Zeitarbeitsbranche will die Große Koalition eine verbindliche Lohnuntergrenze über eine Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) vorschreiben. Im AÜG ist fest gelegt, dass Zeitarbeiter grundsätzlich den gleichen Lohn erhalten müssen wie die Stamm- belegschaft. Davon kann durch Tarifvertrag oder Verweis auf einen Tarifvertrag abgewichen werden. Das geschieht in der Praxis in fast allen Betrieben. Die SPD hat durchgesetzt, dass dabei künftig eine Lohnuntergrenze nicht unterschritten werden darf.
(Quelle: SPD-Vorstand, Januar 2009)



Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hat dem Missbrauch in der Zeitarbeitsbranche - die Zahlung von Hungerlöhnen und den Abbau von Stammbelegschaften - den Kampf angesagt. Auch die Mehrheit der seriösen Unternehmen in der Branche forderten daher die Einführung des Mindestlohns.

Im Interview mit der Zeitschrift "Super Illu" verwies Scholz darauf, dass Zeitarbeit Teil einer modernen Arbeitswelt sei. Es gebe aber auch Zeitarbeitsfirmen, die mit "obskuren Mini-Gewerkschaften Tarifverträge zu Hungerlöhnen vereinbaren" sowie Betriebe, die ihre "Stammbelegschaften quasi in eigens dafür gegründete Zeitarbeitsfirmen ausflaggen". 

Im Kampf gegen solchen Missbrauch sei der Mindestlohn ein wichtiges Instrument, unterstrich der Minister. Daher unterstützten auch zwei von drei Arbeitgeberverbänden in der Branche seinen Kurs. "Sie wollen nicht, dass unseriös agierende Wettbewerber den Ruf der Branche ruinieren." Er glaube daher auch nicht, dass sich die CDU-Vorsitzende mit den "schwarzen Schafen dieser Branche" verbünden wolle. (Quelle: Parteivorstand, September 2008)


(Foto: AP) Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) haben nach über einem Jahr doch noch einen Kompromiss zu den in der Regierung heftig umstrittenen Mindestlöhnen vorgelegt. Die Ministerien verweisen darauf, dass die nun vorliegende Regelung klarer, verständlicher und präziser gefasst ist. Über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz können bestehende Tarifverträge für die gesamte Branche für allgemeinverbindlich erklärt werden; das Mindestarbeitsbedingungsgesetz von 1952 ermöglicht, in Branchen mit geringer Tarifbindung Branchen-Mindestlöhne unter Mitwirkung der Sozialpartner (Ausschüsse mit Vertretern der Spitzen- und Branchenverbände) festzusetzen.

Über die Aufnahme einzelner Branchen ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz wird der Bundestag beschließen. Aus folgenden Branchen liegen Anträge vor: Wach- und Sicherheitsgewerbe, Bergbauspezialarbeiten, Entsorgungswirtschaft, Altenpflege, Weiterbildung, Forstdienstleistung, Textilreinigung und Zeitarbeit. (Quelle: POLIXEA, Juli 2008)


Das Bundeskabinett hat am 16. Juni 2008 die Gesetzentwürfe von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz für die Reform des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungengesetzes beschlossen. Damit wollen wir die Voraussetzungen für faire und menschenwürdige Löhne in allen Bereichen der Wirtschaft schaffen.

Vorrang für tarifliche Mindestlöhne
Mit der Neufassung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bieten wir einen Rechtsrahmen, um tarifvertraglich vereinbarte Mindestlöhne für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einer Branche verbindlich zu machen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz im In- oder Ausland hat. Allgemeinverbindliche Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz gibt es bereits etwa in der Baubranche, im Gebäudereinigerhandwerk oder für Briefdienstleistungen. Wir schaffen nun den Rechtsrahmen für die Aufnahme weiterer Branchen mit einer Tarifbindung von mindestens 50 Prozent. Dies betrifft z.B. die Zeitarbeitsbranche.

Mindestlöhne nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz
In den Branchen, in denen es keine Tarifverträge gibt oder weniger als 50 Prozent der Arbeitnehmer bei tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigt sind, soll künftig das reformierte Mindestarbeitsbedingungengesetz gelten.

Die SPD hält Wort
Die SPD will Mindestlöhne durchsetzen. Wir sind heute einen großen Schritt weitergekommen. Klar ist aber auch: Unser Ziel bleibt der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn, wie wir es mit den Gewerkschaften vereinbart haben. Die Gesetzentwürfe gehen nun in das parlamentarische Verfahren. Im Laufe des Verfahrens wird auch über die bereits vorliegenden Anträge aus acht Branchen entschieden, in das Entsendegesetz aufgenommen zu werden. Damit könnten weitere 1,6 Millionen Menschen von Mindestlöhnen profitieren.

Mindestlöhne sind ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit und der wirtschaftliche Vernunft!

(Quelle: SPD-Parteivorstand 17. Juni 2008)


Hohn und Spott waren groß in der Union, als dieser Tage Bundesarbeitsminister Scholz statt der erwarteten 15 Branchen mit Interesse an einem geregelten Mindestlohn lediglich derer 8 vermelden konnte. Deutlicher können unterschiedliche Auffassungen zwischen Partnern in einer Koalition wohl kaum offenkundig sein. Und tatsächlich: Die CDU/CSU unternimmt fast alles, um Mindestlohnregelungen in Deutschland zu verhindern. Das Repertoire reicht von bloßer Polemik über politische Blockade
bis hin zur politischen Verschleierung der eigentlichen Problemlagen. Man sollte sich in dieser Abwehrschlacht keiner Illusion hingeben:

Zwischen Frau Merkel und Herrn Glos gibt es bei der Ablehnung keinen Unterschied – maximal bei der Wortwahl. Und auch das programmatische Luftschloss namens "Bürgergeld" verfolgt im Kern ein klares Ziel: Das Versprechen von bequemen und scheinbar höheren Sozialtransfers, um den Arbeitgebern die Dumpinglöhne zu sichern. Dies hat mit Sozialpolitik überhaupt nichts mehr zu tun. Es erinnert stark an die berühmt-berüchtigten Dörfer des Herrn Potjomkin. Allerdings darf bezweifelt werden, ob sich die Menschen mit Dumpinglöhnen brav wie Katharina II in die Kutsche setzen, um das Kunstwerk zu bestaunen. Die Angst vor dem Mindestlohn wird sich für die Union noch bitter rächen.

Rolf Schwanitz                                                                       April 2008


Der geringe Anstieg der Bruttolöhne im letzten Jahr macht aber auch deutlich, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trotz guter Konjunktur und steigender Beschäftigung bislang nur unzureichend vom Aufschwung profitiert haben. Vor allem weil immer mehr Menschen zu Niedriglöhnen arbeiten, sind die durchschnittlichen Bruttoverdienste nur so gering angestiegen – mit der Folge, dass auch die Rentenerhöhung gering ausgefallen wäre. (Foto: dpa)

                                             Flächendeckende Mindeslöhne nutzen allen.

Für uns Sozialdemokraten gilt aber: Rentnerinnen und Rentner dürfen nicht dafür bestraft werden, dass der Niedriglohnbereich sich in Deutschland immer mehr ausdehnt und die Zahl der ordentlichen Tariflöhne weiter abnimmt. Es ist daher auch im Interesse der Rentnerinnen und Rentner, dass endlich flächendeckende Mindestlöhne in allen Branchen eingeführt werden, wie es die SPD fordert. Damit könnten die Beschäftigten nicht nur höhere eigene Renten anwartschaften erwerben, sondern auch von ihrer Arbeit im Ruhestand gut leben.                                                                     (SPD-Parteivorstand, März 2008)


Levent Kömürcü, Geschäftsführer von KL-Logistik in Augsburg: Erst vor wenigen Wochen wurde ein Mindestlohn für Briefzusteller von 9,80 Euro vereinbart. Auch die Firma KL-Logistik in Augsburg, die unter anderem Kurierdienste anbietet, fällt darunter. Geschäftsführer Kömürcü sagt dazu: "Ich finde es in Ordnung und bin auch für einen Mindestlohn in alle Branchen. Es gibt so viele Leihfirmen, die die Not der Leute ausnutzen und Stundenlöhne von vier und fünf Euro bezahlen." Jeder Arbeitgeber solle von seinem Lohn einen gewissen Mindestlebensstandard bestreiten können: Miete, Auto, Essen. Einen großen Vorteil von Mindestlöhnen sieht er darin, das Preisdumping zu unterbinden. Seine Meinung lautet: "Es trifft nur die Unternehmen hart, die bisher mit Billiglöhnen gearbeitet haben, alle anderen sind für Mindestlöhne." (Quelle: POLIXEA, Carolin Kober, 21.1.2008)


Die SPD dringt weiter auf die Einführung von Mindestlöhnen in Deutschland. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hat deshalb Mitte Januar Gesetzentwürfe für die Reform des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungengesetzes vorgelegt. 
Mindestlöhne über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Wenn in einer Branche mindestens 50 % der Arbeitnehmer bei tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigt sind, können die Tarifparteien gemeinsam einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Mindestlohn-Tarifvertrages stellen. Der Mindestlohn gilt dann für alle Beschäftigten in der Branche, egal wo der Arbeitgeber seinen Firmensitz hat.
Mindestlöhne über das Mindestarbeitsbedingungengesetz
Mindestlöhne sollen auch in den Branchen ermöglicht werden, in denen nicht mindestens 50% der Arbeitnehmer bei tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigt sind. Dazu wird ein Hauptausschuss gebildet, der mit sechs unabhängigen Experten auf Vorschlag der Arbeitgeber und Arbeitnehmer besetzt wird. Der Hauptausschuss sieht sich die Branchen an und entscheidet, ob die Notwendigkeit eines Mindestlohns gegeben ist. Ist dies in einer Branche der Fall, entscheidet ein Fachausschuss für die Branche über die Höhe des Mindestlohns, der von der Bundesregierung per Rechtsverordnung festgesetzt werden kann.
(Quelle: SPD-Parteivorstand, Januar 2008)


— In der fleischverarbeitenden Industrie sind Stundenlöhne unter 5 Euro keine
    Seltenheit. Hierunter leidet die Qualität unserer Nahrung – die vielen Gammelfleischskandale zeigen dies.

— In Niedersachsen sind 200.000 Kinder von Armut betroffen. Häufig deshalb,
weil die Löhne der Eltern nicht mehr zum Leben reichen.

— Lohnentwicklung und Rente gehören zusammen. Höhere Löhne bedeuten
mehr Rente – auch schon für die jetzigen Rentnerinnen und Rentner.

— Mit dem Mindestlohn kommt der Aufschwung garantiert bei allen  an.                                                                                                         (Quelle: SPD-Landesverband Niedersachsen, 2008)


Zuletzt hat die SPD gegen den Widerstand von CDU/CSU einen Mindestlohn für Briefzusteller durchgesetzt. Dies vor dem Hintergrund, dass im Januar 2008 das Briefmonopol der Deutschen Post fällt und damit flächendeckendes Lohndumping bei den Briefzustellern droht.

          Gibt es keinen Mindestlohn, sind ungleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der Post, die Tariflöhne zahlt, und ihrer Billiglohn-Konkurrenz die Folge. Damit wären zahlreiche ordentliche Arbeitsplätze bei der Post in Gefahr.

         Gleichzeitig würden auch die deutschen Steuerzahler belastet, da Löhne, die nicht zur Finanzierung des Existenzminimums reichen, letztlich durch staatliches Arbeitslosen - geld II aufgestockt werden müssen. Das heißt: Alle Bürgerinnen und Bürger müssen dafür zahlen, dass private Postfirmen Gewinne machen können.

          Der Mindestlohn für Briefzusteller zwischen 8 und 9,80 Euro, den ver.di und Arbeitgeberverband Postdienste vereinbart haben, liegt immer noch deutlich unter dem Lohnniveau der Post. Damit stellt er keine Gefahr für Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit dar – schon gar nicht für TNT und PIN (private Postfirmen), hinter denen milliardenschwere Konzerne wie der Axel-Springer-Verlag und die privatisierte holländische Staatspost stecken.(Quelle: SPD-Parteivorstand, Dezember 2007)


Die SPD will den Mindestlohn für Briefzusteller. Darauf hatten wir uns bereits im August 2007 mit der Union geeinigt. Jetzt steht die Union nicht dazu. CDU und CSU wollen den Mindestlohn nicht und halten sich nicht an die gemeinsam getroffenen Verabredungen.

Warum ein Mindestlohn für Briefzusteller?

Am 1. Januar 2008 wird der Briefmarkt vollständig geöffnet. Neben der Deutschen Post dürfen dann auch private Wettbewerber flächendeckend in die Briefzustellung einsteigen, insbesondere TNT und die PIN Group. Das Problem: Die privaten Wettbewerber zahlen ihren Beschäftigten bis zu 40 Prozent weniger Lohn als die Post. Die SPD sagt: Wettbewerb ja – aber nicht zu Lasten der Beschäftigten und der Allgemeinheit. Es kann nicht sein, dass sich die Privaten Wettbewerbsvorteile über Niedrigstlöhne verschaffen. Denn von Durchschnittslöhnen von 6 bis 7 Euro pro Stunde kann kein Mensch leben. Und: Der Staat, also die Allgemeinheit, muss diese Niedrigstlöhne mit ergänzendem Arbeitslosengeld II aufstocken. Die Gewerkschaft ver.di hat mit dem Arbeitgeberverband Postdienste einen Mindestlohn-Tarifvertrag mit Stundenlöhnen zwischen 8 und 9,80 Euro abgeschlossen. Dieser Mindestlohn
liegt immer noch deutlich unter dem Lohnniveau der Post. Der Mindestlohn stellt keine Gefahr für Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit dar, schon gar nicht für TNT und PIN, hinter denen milliardenschwere Konzerne wie der Axel-Springer-Verlag und die privatisierte holländische Staatspost stecken. 

Das will die SPD:

Die SPD will den von ver.di abgeschlossenen Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklären. Das bedeutet: Er soll für alle Briefzusteller gelten!
Der Mindestlohn muss ab dem 1. Januar 2008 gelten! Die Öffnung des Postmarktes auf dem Rücken der Beschäftigten lehnen wir ab!
Wir wollen Wettbewerb über Qualität und Leistung, nicht über Lohndumping!

Unsere Forderung: CDU und CSU sollen ihre Ablehnung von menschenwürdigen Löhnen aufgeben!                                                 (Quelle: SPD-Vorstand, November 2007)


Der Ministerrat von Rheinland-Pfalz hat heute Eckpunkte beschlossen, die Grundlage für die Bundesratsinitiative des Landes zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns sind, wie Ministerpräsident Kurt Beck und Arbeitsministerin Malu Dreyer heute in Baumholder mitteilten. Die Gesetzesinitiative soll nun ausformuliert und nach der Sommerpause in den Bundesrat eingebracht werden. „2,5 Millionen Vollzeitbeschäftigte arbeiten zu Löhnen, die weniger als 50 Prozent des Durchschnittslohns betragen. Etwa 560.000 Menschen sind auf ergänzende Grundsicherung angewiesen. Das ist nicht nur menschenunwürdig, sondern auch volkswirtschaftlich unvernünftig“, sagten Beck und Dreyer. 

Das Ergebnis des Koalitionsausschusses zum Mindestlohn sei ein Schritt in die richtige Richtung, unterstrichen die beiden Politiker. Mit der Ausdehnung des Arbeitnehmerentsendegesetzes bleibe es zunächst in der Hand der Tarifpartner, ihre Abschlüsse als allgemein verbindlich erklären zu lassen und gemeinsam Dumpinglöhne zu vermeiden. Immer weniger Unternehmen seien jedoch in tariffähigen Arbeitgeberverbänden, immer weniger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Gewerkschaften organisiert. „Deshalb halten wir an dem Grundsatz fest, dass Deutschland einen generellen Mindestlohn braucht, wie er in 20 anderen Ländern in Europa auch schon Realität ist“, so Beck und Dreyer.                                        (Quelle:POLIXEA Kommunal, 03.07.2007,Auszug) 


Die Links-Fraktion im Bundestag brachte am 13. Juni 2007  einen Antrag zur Einführung des Mindestlohnes in Deutschland ein. Er wurde mit den Stimmen der SPD abgelehnt, obwohl die SPD für den Mindestlohn eintritt. Soweit das Geschehen, das zurecht als Politik- Klamauk bezeichnet werden kann. Wer machte dieses Politspielchen?

Folgender Hintergrund läßt die Links-Fraktion als Spielführer deutlich erkennen: 
Der Links-Fraktion ist der Koalitionsvertrag zwischen der CDU, CSU und SPD, der kein geheimes, sondern ein öffentliches Vertragsdokument ist, sehr genau bekannt. Die Linken wussten also auch von der folgenden Passage aus dem Vertrag:

C. Arbeitsweise der Koalition

I. Kooperation der Parteien
Die Koalitionspartner CDU, CSU und SPD werden ihre Arbeit in Parlament und Regierung laufend und umfassend miteinander abstimmen und zu Verfahrens-, Sach- und Personalfragen Konsens herstellen. (...)

II. Kooperation der Fraktionen
Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen. (...)
 
Trotz dieses Wissens brachte die Links-Fraktion unter Gysi/Lafontaine ihren Antrag Mindestlohn ein, obwohl der Ausgang der Abstimmung absehbar war. Dieses Vorgehen ist ein Versuch, Parlament und Öffentlichkeit zu täuschen.

SPD-Bundestagsabgeordnete Rolf Schwanitz dazu:
„Es gibt viele Themen, bei denen die SPD andere programmatische Vorstellungen hat als ihr Koalitionspartner, die CDU/CSU. Dies betrifft neben dem Mindestlohn beispielsweise auch Fragen der Mitbestimmung, des Kündigungsschutzes oder der stärkeren finanziellen Beteiligung privat Versicherter bei der Kranken- und Pflegeversicherung. Die PDS kann jede Woche zu all diesen Fragen das SPD-Programm abschreiben und es zur Abstimmung stellen. Zustimmung der Koalition wird es dazu erst geben, wenn beide Partner der Koalition, also auch die CDU, dies akzeptieren. So ist das in einer Koalition,(...) es geht um Mehrheiten im Parlament und nicht um politischen Klamauk. An den politischen Zielen der SPD ändert diese Abstimmung deshalb nichts."

Die Täuschung ist gescheitert – auch in Ostdeutchland! Man erkennt auch hier, dass die SPD in schwieriger Zeit mit kleinen Schritten vernünftige Politik macht und wer populistisch die erste Geige spielt – ohne eigentlichen Sinn.  Linke-Opposition ist das jedenfalls nicht. Es war eher eine verzichtbare Veranstaltung – und eine linke dazu.


Deutschland gilt als Staat, in dem die Regierung wenig in die Lohngestaltung eingreift. Die meisten in der Bundesrepublik verdienten Einkommen entstehen nach dem Prinzip der Tarifautonomie durch Verhandlungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Doch neue Zahlen zeigen, dass Tarifverträge immer weniger Beschäftigungsverhältnisse tatsächlich abdecken. Nach Angaben des SPD-Gewerkschaftsrates sind es in den alten Bundesländern noch 68 Prozent, in den neuen Bundesländern sogar nur noch 53 Prozent. Den Dienstleistungssektor betrifft das besonders. Aber auch tariflich fixierte Löhne bedeuten nicht zwangsläufig Einkommen über der Niedriglohnschwelle - in einigen Branchen sind weniger als fünf Euro pro Stunde üblich. Umso lauter hallen deshalb mittlerweile die Forderungen nach Mindestlöhnen durch Deutschland.


Wir wollen in erster Linie tarifvertragliche Lösungen. Deswegen fordern wir die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Wirtschaftsbereiche. Damit ermöglichen wir branchenbezogene Mindestlöhne, etwa im Bewachungs-, im Hotel- und Gaststättengewerbe oder bei der Leiharbeit. Für Branchen, in denen tarifliche Lösungen nicht greifen, brauchen wir eine untere Haltegrenze der Entlohnung. Deshalb befürworten wir darüber hinaus einen gesetzlichen Mindestlohn.

1. Die Wirtschaft ist für den Menschen da, nicht umgekehrt. Deshalb muss die Politik steuernd eingreifen, wo dieses Prinzip mutwillig verletzt wird. Mehr als 2,5 Millionen Menschen arbeiten für Armutslöhne. Diese Menschen arbeiten den ganzen Tag und können von ihrem Lohn noch nicht einmal sich und ihre Familien ernähren.

2. Gerechte Löhne sind ein Ausdruck der Anerkennung guter Leistungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Lohndrückerei dagegen verletzt einen wichtigen Grundwert unserer sozialen und demokratischen Ordnung: die Würde des Menschen und seiner Arbeit.

3. Für den Aufbau von Beschäftigung und den Abbau der Arbeitslosigkeit brauchen wir dauerhaftes Wirtschaftswachstum. Die Stärkung der Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und eine steigende Binnennachfrage sind wichtige Voraussetzungen für Wachstum und Beschäftigung.

4. Wir wollen gleiche Bildungschancen für unsere Kinder. Armut ist dagegen ursächlich für schlechtere Bildungschancen. Jedes zweite arme Kind kommt aus einer "working-poor-Familie".

5. Unsere europäischen Nachbarn haben gute Erfahrungen gemacht. 20 von 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben einen gesetzlichen Mindestlohn.

6. Wir wollen die Einigung Europas vorantreiben. Wesentliche Voraussetzung ist die Akzeptanz Europas bei den Menschen. Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit erfordern fairen Wettbewerb, nicht den Wettlauf um die niedrigsten Löhne und die schlechtesten Arbeitsbedingungen.

7. Wir wollen die knappen finanziellen Mittel der öffentlichen Haushalte in Arbeit, Bildung und Infrastruktur investieren. Rund 500.000 vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich sind auf ergänzende Grundsicherungsleistungen aus Steuermitteln angewiesen. Dieses Geld fehlt für Zukunftsinvestitionen.

8. Die Unternehmen profitieren von Mindestlöhnen. Produktivität und Qualität der Leistung sollen im Wettbewerb entscheiden, nicht Lohndumping und Schmutzkonkurrenz.

9. Wir stärken die Tarifautonomie. Mit der Ausdehnung des Geltungsbereiches des Entsendegesetzes auf alle Wirtschaftsbereiche geben wir den Tarifparteien die Möglichkeit, branchenspezifische Mindestlöhne festzulegen. Für die Bereiche, in denen tarifliche Lösungen nicht greifen, brauchen wir einen gesetzlichen Mindestlohn.

10. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leisten gute Arbeit und sind gut ausgebildet. Weit über 60 Prozent der  Beschäftigten im Niedriglohnbereich haben eine abgeschlossene Berufsausbildung. Sie haben gerechte Löhne verdient. 


In 20 von 27 Staaten der Europäischen Union existieren gesetzliche Mindestlöhne. Nach der Höhe des Mindestlohns lassen sich drei Gruppen unterscheiden: In den westeuropäischen Ländern Großbritannien, Irland, Frankreich und den BeNeLux-Staaten beträgt der Mindestlohn zwischen 7,36 und 8,69 Euro pro Stunde. In den südeuropäischen Ländern variiert der Mindestlohn zwischen 2,62 und 3,86 Euro, während die Mindestlöhne in den mittel- und osteuropäischen Ländern zwischen 0,67 und 1,58 Euro liegen.

Die Niveauunterschiede spiegeln zum Teil die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten und wirtschaftliche Leistungskraft in den jeweiligen Ländern wider. Gemessen an den nationalen Durchschnittslöhnen variiert das Niveau der Mindestlöhne zwischen 32% und 50%.

Die Erfahrungen mit gesetzlichen Mindestlöhnen in Europa sind überwiegend positiv, zeigt der internationale Vergleich. Mit der Festlegung einer für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlichen Untergrenze wird die Einkommenssituation von Geringverdienern deutlich verbessert. Gleichzeitig werden die Betriebe vor Sozialdumping geschützt. Neuere wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass von den Mindestlöhnen in der Regel keine negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung ausgehen. So wurde etwa in Großbritannien der gesetzliche Mindestlohn seit seiner Einführung im Jahr 1999 um mehr als 40 Prozent erhöht, während im gleichen Zeitraum die Arbeitslosigkeit um 25 Prozent zurückging.

(Quelle: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut in der Hans-Böckler-Stiftung)


„Von guter Arbeit muss man auch leben können“, so der stellvertretende Vorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Stefan Brangs , zu der Behauptung von CDU-Generalsekretär Pofalla, gesetzliche Mindestlöhne vernichteten Arbeitsplätze. „Für viele Arbeitnehmer in Sachsen, die knapp 4 Euro in der Stunde verdienen,  muss es wie Hohn klingen, wenn Pofalla über sittenwidrige Löhne philosophiert und dabei vergisst, dass immer mehr Menschen in der Republik trotz Arbeit von Armut betroffen sind?“, so Brangs. Wer sich der Argumentation von Pofalla anschließe, solle den betroffenen Menschen vor Ort und nicht im geschützten Regierungsviertel in Berlin sagen, dass sie zu viel verdienen. „Ich lade Herrn Pofalla gerne nach Sachsen ein, damit er seine Argumente vor Ort mit den betroffenen Menschen austauschen kann“. Wer angesichts von 90.000 sächsischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die trotzdem auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind, davon spricht, dass Mindestlöhne der falsche Weg seien, redet wie der Blinde über die Farbe“, so Brangs weiter. Gerade in Zeiten steigender Unternehmergewinne und Spitzenlöhne für die Manager sei es auch für die Sicherung des sozialen Friedens nicht weiter vertretbar, dass sich Teile der Bundesregierung beim Thema Existenzsichernden Löhnen aus der Verantwortung stehlen wollen. „Der Wettbewerb als Triebfeder der Marktwirtschaft kann nur funktionieren, wenn sich alle Unternehmen an soziale Mindeststandards halten müssen. Auf Dauer werden auch die Unternehmer erkennen, dass Mindestlöhne zu vergleichbaren Wettbewerbsbedingungen beitragen “ so Brangs. (Quelle: Pressemitteilung vom 27.3. 2007)

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«Die Union bewegt sich in dieser Frage auf uns zu», sagte Müntefering am Dienstag (15.5.2007) im ARD-«Morgenmagazin» nach fast sechsstündigen Beratungen im Koalitionsausschuss am Montagabend. Zwar schwankten CDU/CSU bei diesem Thema noch, doch sie sähen auch, dass es im unteren Bereich «katastrophal niedrige Löhne» gebe. Der Bundesarbeitsminister geht davon aus, dass es noch ein paar Wochen dauern werde, bis es zu einer Einigung kommen könne.

So hätten CDU/CSU bereits angeboten, einige Branchen ins Arbeitnehmerentsendegesetz aufzunehmen. Zugleich habe man deutlich gemacht, dass in Bereichen, wo es keine Tarifvereinbarung gebe, «schon ein gesetzlicher Mindestlohn zu überdenken» wäre.

Müntefering betonte, er wolle erreichen, dass Arbeitnehmer, die sich «Hartz IV» näherten und sich nicht von ihrem Verdienst selbst ernähren könnten, einen Erwerbstätigenzuschlag bekämen. Wer beispielsweise 800 Euro Brutto im Monat erhalte, sollte einen Erwerbstätigenzuschuss von 20 Prozent erhalten, sagte der SPD-Politiker. Nun gehe es darum, zu errechen, was dies koste.
(Quelle: ddp)

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